In welchem Umfang berücksichtigen die aktuellen Gesetze für die Errichtung von Gebäuden den zwingenden Einsatz von Energiespeichern?
Sehr geehrte Frau Hubertz,
noch vor einigen Jahren waren sogenannte Nachtspeicherheizungen weit verbreitet. Mit diesen Speicheröfen wurde zu Zeiten geringer Stromabnahmen mit verbilligten Strom diese Speicher aufgeladen. Diesen Begriff zu verallgemeinern möchte ich in Erfahrung bringen, in wie weit Speicherkonzepte beim Neubau eines Gebäudes als "Pflicht Maßnahme" in den Gesetzen und Bauverordnungen berücksichtigt werden? Diese Speicherkonzepte könnten demnach auch in die Netzspeichersysteme zukünftiger Stromnetze integriert werden.

Antwort ausstehend von Verena Hubertz SPD
