Frage von Bernd L. • 24.07.2025

Antwort ausstehend von Florian Bilic CDU
Zweifelsohne gab es eine Kampagne gegen die Kandidatin für das Richteramt im Bundeverfassungsgericht. Meine Bedenken gegen die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf sind jedoch davon unabhängig.
Auch für die geheimen (!) Wahlen von Richtern am Bundesverfassungsgerichts gilt Artikel 38(1) Grundgesetz: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen