Antwort 13.02.2026 von Stephan Brandner AfD
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechts. Sobald die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen hat und in den Bundestag eingebracht hat, wird dieser federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden.
Der 2. Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut hat seine Arbeit im Jahr 2021 mit einem umfangreichen Abschlussbericht beendet.