Antwort 16.05.2025 von Felix Schreiner CDU
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig.
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig.
Die Frage, ob Fahrten des Garten- und Landschaftsbaus bei Vorliegen der sonstigen entsprechenden Voraussetzungen nach der Handwerkerausnahme von der Mautpflicht befreit werden müssen, unterliegt derzeit der gerichtlichen Klärung. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Ich engagiere mich auf politischer Ebene stark für das Thema
Eine einfache Selbsterklärung sehe ich daher kritisch.
Sondern so, dass Schule ein Raum ist, in dem alle Kinder mitreden dürfen und sich entwickeln können – ohne Angst, Druck oder unnötige Vorschriften.