Planen Sie die Rücknahme der Lkw-Maut für Fahrzeuge im Garten- und Landschaftsbau (3,5 t - 7,5 t)?

Sehr geehrter Herr L.,
seit dem 1. Juli 2024 gilt parallel zur abgesenkten Mautpflichtgrenze die sogenannte Handwerkerausnahme. Sie betrifft Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, die Material, Werkzeuge oder Maschinen transportieren, die der Fahrer für sein Handwerk oder einen vergleichbaren Beruf braucht. Auch die Auslieferung von handwerklich hergestellten Produkten ist ausgenommen – solange der Transport nicht gewerblich erfolgt.
Die Frage, ob Fahrten des Garten- und Landschaftsbaus bei Vorliegen der sonstigen entsprechenden Voraussetzungen nach der Handwerkerausnahme von der Mautpflicht befreit werden müssen, unterliegt derzeit der gerichtlichen Klärung. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder