Werden Sie sich zur Überwindung der Missstände im LBA Referat L6 dafür einsetzen das Medical Klasse 2 abzuschaffen und durch eine sehr viel unbürokratischere Pilotenselbsterklärung zu ersetzen?
Mit einer Pilotenselbsterklärung, wie sie bspw. bereits für Segelflieger in Großbritanien exisitiert, versichert ein Privat- / Hobbypilot, der ohne kommerzielles Interesse fliegt, gesundheitlich fit genug zu sein und damit keine Gefährdung für den Luftverkehr darstellt. Sie bietet Ersatz für ein hoch aufwendiges, bürokratisches, in vollem Umfang unverhältnismäßiges Verfahren zur Feststellung flugmedizinischer Tauglichkeit, das gegenüber den Maßstäben an Verkehrs- und Militärpiloten nur stellenweise abgeschwächt ist, und in Anbetracht der Vielzahl von Hobbypiloten in Deutschland systematisch zur Überforderung des zuständigen Luftfahrtbundesamts (Referat L6) beiträgt. Die EASA hat für diese Idee bereits Offenheit signalisiert.

Sehr geehrter Herr M.,
Teilnehmer am Luftverkehr müssen über ausreichende körperliche Fitness verfügen, um einen sicheren Betrieb ihres Luftfahrzeugs zu gewährleisten. Dies schützt sowohl die Pilotinnen und Piloten selbst als auch andere Luftverkehrsteilnehmende und Personen am Boden. Krankheiten oder Einschränkungen wie Diabetes, Epilepsie oder Herzrhythmusstörungen, die oft zunächst unbemerkt bleiben, können die Steuerfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist eine frühzeitige ärztliche Erkennung und Bewertung dieser Risiken notwendig.
Eine einfache Selbsterklärung sehe ich daher kritisch. Das Bundesministerium für Verkehr prüft kontinuierlich, wie das Verfahren dennoch möglichst kurz und praxisnah gestaltet werden kann. Änderungen der einschlägigen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1178/2011 liegen in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder