Wie stehen Sie zu dem Unvereinbarkeitsbeschluss Ihrer Partei zur Zusammenarbeit mit der Linkspartei und AfD?
Sehr geehrter Herr Schreiner,
die CDU hat am 8.12.2018 auf dem Parteitag einen Beschluss gefasst, nicht mit der Linkspartei (Rechtsnachfolger der SED) zusammen zu arbeiten. Gestern gab es im Bundestag Absprachen mit der Linkspartei, um einen 2. Wahlgang zu ermöglichen, nicht jedoch mit der AFD. Warum wurde die Fraktion der Linkspartei für Absprachen zur Änderung der Tagesordnung im Bundestag gewählt, die Fraktion der AFD jedoch nicht?

Sehr geehrter Herr H.,
erneut danke ich Ihnen für Ihre Frage.
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig. Es gibt keine politische Zusammenarbeit - weder mit der Linkspartei noch mit der AfD.
Bei der Kanzlerwahl ging es lediglich um eine Verfahrensfrage, bei der eine 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag benötigt wurde. Das ist etwas anderes als eine inhaltliche, politische Zusammenarbeit.
Herzliche Grüße,
Felix Schreiner