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In unserer Verfassung gibt es zu Recht hohe Hürden für Parteienverbote: Ein Prüfverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. Als Linksfraktion werden wir alles dafür tun, dass dieser längst überfällige Schritt gegangen wird.
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.