Antwort 11.09.2025 von Tino Sorge CDU
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.
Nachdem die Union nach harten und konstruktiven Verhandlungen sehr gute Ergebnisse erzielen konnte, bin ich mir sicher, dass unsere Mitglieder die Inhalte des Koalitionsvertrags positiv bewerten.