Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 06.07.2025

Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr wird sorgfältig und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage bewertet

Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 06.07.2025

Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr wird sorgfältig und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage bewertet

Portrait von Tilman Kuban
Antwort von Tilman Kuban
CDU
• 08.04.2025

Wenn jemand zum wiederholten Mal zumutbare Jobangebote ablehnt – also solche, die den Fähigkeiten, der Gesundheit und der Zumutbarkeit entsprechen – dann ist es aus meiner Sicht richtig, dass das auch harte Konsequenzen hat.

Portrait von Johann Wadephul
Antwort von Johann Wadephul
CDU
• 07.04.2025

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.

Portrait von Johann Wadephul
Antwort von Johann Wadephul
CDU
• 07.04.2025

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.

Portrait von Johann Wadephul
Antwort von Johann Wadephul
CDU
• 07.04.2025

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.

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