Antwort 17.09.2025 von Heidi Reichinnek Die Linke
Was hingegen bislang nicht ausdrücklich geregelt ist: Ob einzelne akkubetriebene Geräte wie LED-Leuchten im Büro auch dann eingeschaltet bleiben dürfen, wenn man selbst gerade nicht anwesend ist.
Was hingegen bislang nicht ausdrücklich geregelt ist: Ob einzelne akkubetriebene Geräte wie LED-Leuchten im Büro auch dann eingeschaltet bleiben dürfen, wenn man selbst gerade nicht anwesend ist.
Wir machen ernsthafte und harte, aber vor allem konstruktive Opposition. Anders kann aus unserer Sicht Demokratie nicht funktionieren.
Aus diesen Gründe halte ich Frau Brosius-Gersdorf für nicht wählbar.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Diese Besteuerungslücke wurde viel zu lang ignoriert. Durch die Arbeit der Behörden und die Medien ist es aber inzwischen auch im Fokus des zuständigen Bundesfinanzministeriums und seiner nachgeordneten Behörden angekommen.