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Matthias Miersch
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Frage von Katia R. •

Warum haben Sie die Förderung psychotherapeutischer Versorgung versprochen und intervenieren jetzt nicht bei Warkens Plänen zur Budgetierung der Psychotherapie?

Psychotherapeuten bangen um ihre Existenz. 4,5 Prozent weniger wären noch zu verkraften gewesen. Mit der Kürzung der Zuschläge der Kurzzeittherapie wären wir bei 10 Prozent. Mit der Begrenzung des Anstiegs der extrabudgetären Gesamtvergütung kreieren sie ein Desaster und riskieren den Ruin einer Branche. Wir verbringen gerade schlaflose Nächte, während Sie und Ihre Parteikollegen kein Wort dazu verlieren. Warum?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie Dank für Ihre Frage und die klare Schilderung Ihrer Situation. Ihre Sorgen kann ich gut nachvollziehen. Gerade weil viele Menschen in Krisenzeiten schnelle und verlässliche Hilfe brauchen, ist eine stabile psychotherapeutische Versorgung für mich ein zentrales Anliegen.

Zur Einordnung: Entscheidungen über Leistungsumfang und Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Deutschland in der gemeinsamen Selbstverwaltung getroffen. Die Honorarhöhen verhandeln GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bewertungsausschuss; kommt dort keine Einigung zustande, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss mit unparteiischem Vorsitz. Das Bundesministerium für Gesundheit übt darüber die Rechtsaufsicht aus, prüft also die Gesetz- und Rechtskonformität, ersetzt aber nicht die fachliche Abwägung der Selbstverwaltungspartner.

Im konkreten Fall gehen die Bewertungen der Beteiligten auseinander. Während der GKV-Spitzenverband die Anpassung mit Daten begründet, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Kürzung und hat rechtliche Schritte angekündigt. Grundsätzlich steht beiden Seiten der Rechtsweg offen.

Unabhängig davon nehmen wir mögliche Auswirkungen auf die Versorgung sehr ernst. Viele Patientinnen und Patienten warten schon heute lange auf Therapieplätze. Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Gesundheitsministerium deshalb um eine zeitnahe Darstellung gebeten, welche Folgen der Beschluss für die Versorgung haben kann, wie die rechtliche Prüfung erfolgt und welche Schritte ergriffen werden, falls sich Versorgungsnachteile abzeichnen. Klar ist für mich: Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der GKV dürfen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung nicht verschlechtern.

Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich vereinbart, die Versorgung im Bereich psychischer Gesundheit zu stärken und den Zugang zur Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns maßgeblich. Wir werden die Antworten des Ministeriums sorgfältig prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung verlässlich und langfristig gesichert bleibt.

Sehr geehrte Frau R., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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