Antwort 18.08.2025 von Bärbel Bas SPD
Diese Regelung besagt auch für alle Callcenter: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.