Wir teilen Ihre Sorge, dass die nun Frau Warken und anderen Unionspolitiker*innen eingebrachten Forderungen, so auch das Verbot des Versandhandels, erneut zu einer Verschlechterung der Versorgungslage von Cannabis-Patient*innen führen wird
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Wir sehen hier noch erheblichen Änderungsbedarf
Wir werden das Thema weiterhin kritisch begleiten und setzen uns für eine realitätsnahe, patientenorientierte Politik beim Thema Medizinalcannabis ein.
Die Aufnahme des Kriteriums „medizinisch begründet“ in § 3 MedCanG dient der Klarstellung, dass Cannabis – wie jedes andere hochwirksame Arzneimittel – nur auf Grundlage einer ärztlich fundierten Indikation verschrieben werden darf.
Es geht nur um sehr wenige, sehr genau umrissene Fälle, in denen es künftig grundsätzlich möglich sein soll, alle Unterstützungsleistungen zu streichen: Das soll nach dem aktuell vorliegenden Plan Menschen betreffen, die keinerlei Mitwirkungswillen zeigen. Aber – und das ist für mich eine wichtige Einschränkung – auch bei diesen Menschen wird es eine Härtefallregelung geben.