Antwort 20.01.2026 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auf diese Fragen haben ich schon in Ihren vorgehenden Anfragen über Abgeordneten-Watch geantwortet
Auf diese Fragen haben ich schon in Ihren vorgehenden Anfragen über Abgeordneten-Watch geantwortet
Der entscheidende Punkt ist also: Beim medizinisch indizierten Medikament gibt es eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Kontrolle. Beim Freizeitkonsum von Cannabis fehlt diese Einbettung, und der Zweck ist gerade nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern der Rausch.
Sehr geehrter Herr R.,