Antwort 24.06.2026 von Dirk Wiese SPD
Sollte es in den nächsten Monaten tatsächlich dazu kommen, werden wir selbstverständlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten, um Rechtssicherheit herzustellen.
Sollte es in den nächsten Monaten tatsächlich dazu kommen, werden wir selbstverständlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten, um Rechtssicherheit herzustellen.
Wenn Sie die von der Behörde angelegten Anforderungen nicht erfüllen können, würde ich Ihnen die Begleitung Ihres Einbürgerungsverfahrens durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (hier die Übersicht wohnortnaher Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/) bzw. durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei empfehlen.
Wir werden uns auch im kommenden Haushaltsverfahren dafür einsetzen, dass der Garantiefonds Hochschule erhalten und verlässlich finanziert wird.