Antwort 16.09.2026 von Frank Schwabe SPD
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass eine umfassende Durchsuchung und Überwachung sämtlicher privater Chatnachrichten ermöglicht wird.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass eine umfassende Durchsuchung und Überwachung sämtlicher privater Chatnachrichten ermöglicht wird.
Die EU-Verordnung wird regelmäßig als sog. “Chatkontrolle“ diffamiert. Diese Wortwahl entspricht aber nicht der Realität. Es wird staatliche Massenüberwachung privater Kommunikation suggeriert, die völlig irreführend und an der Wichtigkeit des Themas vorbeigeht.
Das Europäische Parlament hat über die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung entschieden. Diese Entscheidung sehe ich bei aller rechtsstaatlicher Kritik als notwendig an, da sie einen erheblichen Anteil an der Aufdeckung von strafbaren Handlungen geleistet hat.