Betreff: Chatkontrolle – welche Position vertritt Deutschland im EU-Rat?
Sehr geehrter Herr Röwekamp,
als Bürger aus Ihrem Wahlkreis betrifft mich die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle persönlich. Private digitale Kommunikation gehört zu meinem Alltag; ich möchte darauf vertrauen können, dass meine Nachrichten nicht anlasslos durchsucht oder analysiert werden.
Welche Weisung wird die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel erteilen: Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung? Wird sie veröffentlicht, und falls nicht, warum?
Bundesjustizministerin Hubig erklärte im Oktober 2025, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen nicht zustimmen. Zugleich hieß es aus dem federführenden Bundesinnenministerium, innerhalb der Bundesregierung gebe es keine Einigung.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland keiner Regelung zustimmt, die anlasslose Durchsuchungen privater Nachrichten ermöglicht? Welche Haltung vertreten Sie persönlich?
Mit freundlichen Grüßen
U. H., 28777 Bremen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen zur geplanten EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Zugleich müssen wir die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation, wahren. Eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation darf es nicht geben. Auch die Sicherheit verschlüsselter Kommunikation muss gewährleistet bleiben.
Die Bundesregierung hat diese Grundsätze bereits öffentlich bekräftigt. Die Verhandlungen über eine dauerhafte europäische Regelung sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Bei den jüngsten Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission konnte erneut keine Einigung über die Kontrolle privater Nachrichten erzielt werden.
Die konkrete Weisung an die Ständige Vertretung in Brüssel und deren Veröffentlichung liegen in der Zuständigkeit der Bundesregierung. Als Bundestagsabgeordneter kann ich eine solche Weisung daher nicht verbindlich mitteilen.
Ich halte es für entscheidend, dass wir wirksame Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet ermöglichen, ohne dafür die vertrauliche Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen. Die weitere europäische Gesetzgebung muss diesen Anforderungen gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Röwekamp
