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Ich möchte allerdings der Annahme widersprechen, dass durch die beschlossenen Änderungen ab 2027 zwangsläufig Behandlungsplätze wegfallen. Die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung bedeutet nicht, dass diese Leistungen nicht mehr vergütet werden.
Richtig ist allerdings, dass die dauerhaften Ausnahmen von der Budgetierung für besonders vulnerable Gruppen zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht Bestandteil des beschlossenen Gesetzes waren.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Wir werden gleich im September zur psychotherapeutischen Versorgung weiter beraten und dies ist auch dringend notwendig, denn psychische Probleme und damit der Behandlungsbedarf nehmen in Deutschland deutlich zu