Wie passt Ihre Aussage, die Versorgung sei geschützt worden, dazu, dass durch Budgetierung und Wegfall der Angemessenheitsprüfung ab 2027 real Behandlungsplätze für Psychotherapie wegfallen?
In einer vorherigen Frage zum GKV-Gesetz haben Sie geantwortet, man habe „ausdrücklich darauf geachtet, dass die psychotherapeutische Versorgung geschützt bleibt". Das verstehe ich nicht: Durch die Rückführung in die budgetierte Gesamtvergütung, die Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge und den Wegfall der Angemessenheitsprüfung fallen ab 2027 Behandlungsplätze weg – schlicht, weil weniger Leistungen vergütet werden. Das ist keine geschützte, sondern eine verschlechterte Versorgung.
Der Bestandsschutz hilft zudem nur kurzfristig und nur laufenden Behandlungen – wer ab 2027 neu Therapie braucht, hat davon nichts. Auch eine Priorisierung „dringlicher" Fälle löst das Problem nicht: Sie schafft keine zusätzlichen Kapazitäten, sondern verteilt nur das ohnehin knappe Angebot um.
Wie passt das zu Ihrer Aussage, die Versorgung sei geschützt worden?

