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Johannes Fechner
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Frage von Florian G. •

Warum stimmen Sie einem Gesetz zu, das die Psychotherapie-Versorgung verschlechtert und das Gesundheitssystem laut Studienlage langfristig eher teurer als günstiger macht?

Ab 2027 werden psychotherapeutische Leistungen wieder in die budgetierte Gesamtvergütung zurückgeführt (statt wie bisher unbegrenzt vergütet), die Kurzzeittherapie-Zuschläge entfallen, ebenso die bisherige Angemessenheitsprüfung der Vergütung. Das bedeutet faktisch eine Mengenbegrenzung psychotherapeutischer Leistungen – trotz ohnehin schon langer Wartezeiten und steigendem Bedarf.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man diesem Gesetz zustimmen kann: Die Versorgung wird sich spürbar verschlechtern (weniger Plätze, längere Wartezeiten), ohne dass dadurch unter dem Strich gespart wird. Studien zufolge erzeugt jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 2 bis 4 Euro, etwa durch vermiedene Klinikaufenthalte und Krankschreibungen. Die Kürzungen dürften das System also nicht günstiger, sondern durch Folgekosten an anderer Stelle sogar teurer machen.

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