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Für die Menschen aktiv zu werden, umfasst natürlich viele Politikbereiche, ob Wirtschaftspolitik, Bildung, Gesundheit, Soziales. Lassen Sie mich deshalb ein paar Punkte herausgreifen, die aus meiner Sicht wichtig sind und wo es voran geht.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.

Die erste Frage stellt sich für mich nicht.

Wie im Einleitungstext unserer Kleinen Anfrage dargelegt, ist deren Hintergrund, dass das Abraham Geiger Kolleg für die Ausbildung liberaler Rabbiner*innen und Kantor*innen nach 2024 auch im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 keine Bundesförderung mehr erhält