Für mich hat ehrlicherweise das Eine nichts mit dem Anderen zu tun.
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Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer auf das Reinvermögen eines Steuerpflichtigen. Sie wird in Deutschland seit 1997 zurecht nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein damals bestehendes Berechnungsverfahren für die Steuer als verfassungswidrig erklärte
Hinsichtlich der Frage, Kapitaleinkommen für die Beitragszahlung heranzuziehen, muss dies geprüft werden. Was wir aber schon jetzt fordern, sind gleiche Steuern für Einkommen aus Arbeit und aus Kapital.
Wenn Sie diese eigene Forderung Ihrer Positionierung zu Grunde legen, berücksichtigen Sie sicherlich die historisch-völkerrechtlichen Ursachen der Lage in der Region sowie die jahrzehntelangen Angriffe, Anschläge und die menschenverachtende Gewalt gegen die Juden in der Region – vor allem von den Proxys des iranischen Terrorregimes.
Auch wenn es die derzeitige Schieflage in unserem Rentensystem vermutlich nicht grundsätzlich lösen würde, hätte ich persönlich nichts dagegen, wenn Abgeordnete mit gutem Beispiel vorangehen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.