Antwort 12.06.2025 von Alexander Jordan CDU
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
Der Sachverhalt ist hier im Büro nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen sich an die zuständigen Stellen der Universität zu wenden.
Ich habe deshalb im Rahmen meines Maßnahmenkatalogs zur Stabilisierung der GKV auch genau diesen Punkt adressiert – neben strukturellen Reformen, der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze sowie Effizienzverbesserungen im System.