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Frage von Thomas L. •

Wird die geplante degressive Abschreibung für E-Autos (§7 Abs. 2a EStG) nur für Neuwagen gelten, oder auch für die Anschaffung von Jahreswagen/Gebrauchtwagen?

Die Formulierung des Gesetzes erscheint unklar. Im Gesetz wird nur von "Anschaffung eines E-Autos" ganz allgemein gesprochen. In der Begründung heißt es jedoch "neu angeschafft" - was immer "neu angeschafft" auch bedeuten mag. Steuerberater und Juristen kommentieren dies unterschiedlich.

So heißt es z.B.: "Hinweis: Nach der derzeitigen Gesetzesfassung geht es nicht um die Anschaffung von "Neufahrzeugen", sondern allgemein um die "neue Anschaffung" von E-Fahrzeugen. Auch bei Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs kommt danach die Abschreibung in Betracht." - Aber auch die gegenteilige sprachliche Interpretation wird vertreten - dass nämlich mit dem Gesetz nur der Kauf von Neufahrzeugen gefördert werden solle, auch wenn es im Gesetzestext so nicht steht (aber die Begründung sei so zu interpretieren, das es um die Anschaffung von Neufahrzeugen gehe). Bitte um Klarstellung! Nebenbei: Warum müssen die Politiker immer so unscharfe Formulierungen verwenden?

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