Frage von Gerald S. •

Wieso zahlt der Bund für Bürgergeldempfänger keine kostengerechten Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre wichtige und berechtigte Frage. Sie sprechen einen zentralen Schwachpunkt in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung an – und ich teile Ihre Kritik ausdrücklich.

Tatsächlich ist es so: Der Bund zahlt für Bürgergeldempfänger derzeit einen Pauschalbetrag von rund 119 Euro pro Monat an die Krankenkassen, obwohl die tatsächlichen durchschnittlichen Gesundheitsausgaben pro Versichertem deutlich darüber liegen – je nach Alter und Gesundheitszustand teilweise sogar bei mehr als dem Doppelten.

Das führt zu einer strukturellen Unterfinanzierung, die nicht der Solidargemeinschaft der Versicherten angelastet werden darf. Genau deshalb setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen – also Leistungen, die aus staatlicher Verantwortung heraus erbracht werden – künftig vollständig aus Steuermitteln und kostendeckend finanziert werden.

Denn es ist nicht akzeptabel, dass die gesetzlich Versicherten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen Fehlbetrag seit Jahren über Zusatzbeiträge und Beitragssatzerhöhungen mitfinanzieren müssen. Das untergräbt die Akzeptanz des Systems und belastet insbesondere die Mitte der Gesellschaft.

Ich habe deshalb im Rahmen meines Maßnahmenkatalogs zur Stabilisierung der GKV auch genau diesen Punkt adressiert – neben strukturellen Reformen, der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze sowie Effizienzverbesserungen im System.

Es braucht jetzt eine ehrliche und nachhaltige Finanzierungsstruktur, bei der der Staat seiner Verantwortung gerecht wird – und nicht auf Kosten derjenigen spart, die mit ihren Beiträgen den Großteil des Systems tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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