
Das ist eine Frage, die in der Ressortzuständigkeit der Bundesgesundheitsministerin liegt
Das ist eine Frage, die in der Ressortzuständigkeit der Bundesgesundheitsministerin liegt
Diese Entscheidung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesgesundheitsministerin. Eine Veröffentlichung kann durchaus sinnvoll sein. Eine differenzierte Sicht auf die Zeit ist ebenfalls notwendig.
Im Augenblick besteht nur die Möglichkeit, die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Zuwiderhandlung der Bundesregierung gegen den Beschluss des Gerichts zu beantragen.
Über Fragen der Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Bundesbesoldung und -versorgung ist noch nicht entschieden worden.
Es ist mein Anliegen, dass dieses Ergebnis, wie immer, auch auf die Beamten übertragen wird. Gleiches gilt für die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation
Über Fragen der Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Bundesbesoldung und -versorgung ist noch nicht entschieden worden. Gleiches gilt in Bezug auf die Frage der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene.