Ohne eine angemessene Bezahlung würde der Deutsche Bundestag immer mehr zu einem reinen „Beamtenparlament“, da Angehörige der freien Berufe, Handwerksmeister, leitende Angestellte und Vertreter von wirtschaftlichen Verbänden ohne entsprechende Bezüge nicht mehr bereit wären, ihren Beruf „an den Nagel zu hängen“ um für vier Jahre in den Bundestag zu ziehen
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Selbstverständlich müssen alle Rüstungsexporte im Einklang mit den geltenden nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Jeder Einzelfall muss genau geprüft und mit guten Argumenten sorgfältig abgewogen werden.
Ich unterstütze keine Exporte von Rüstungsgütern, durch deren Einsatz das Völkerrecht, insbesondere das Humanitäre Völkerrecht, gebrochen wird.
Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.
Die Entscheidung, ob und wann welche Waffen wohin exportiert werden dürfen, obliegt damit der Bundesregierung. In der Praxis bestimmt darüber der Bundessicherheitsrat, ein geheim tagendes Gremium unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers.