Hallo Herr Frieser, wie wollen Sie dem Bürger erklären, dass sich die eh schon sehr hohen Diäten einfach mal so um über 600€ erhöhen? Wann stoppen Sie diese Selbstbedienung und frieren die Diäten ein?

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie erlaubt mir zu erläutern, dass die Abgeordnetenentschädigung nicht "einfach mal so" erhöht wurde.
Eine Unabhängige Kommission hat 2013 einen Vorschlag für eine Reform des Abgeordnetenrechts vorgelegt. Die Kommission kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich die Abgeordnetenentschädigung künftig genauso wie die Verdienstentwicklung der ca. 35 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland entwickeln soll – und zwar im positiven wie negativen Fall. Das heißt, dass Diäten nicht wie von Ihnen vermutet nicht mutwillig erhöht werden, sondern nur, wenn und soweit die Löhne und Gehälter in Deutschland steigen. Das bedeutet gleichzeitig, dass diese sinken, sollten die allgemeinen Löhne zurückgehen.
Jeder neu gewählte Bundestag muss innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob auch er diese Regelung weiter anwenden oder die Diätenanpassungen auf andere Weise regeln will. Das hat der Bundestag nun getan.
Was die Höhe der Diäten anbelangt, gibt es naturgemäß unterschiedliche Meinungen, wie hoch diese konkret sein sollten. Ich bitte Sie aber folgendes zu berücksichtigen. Nach unserem Grundgesetz haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Range gerecht werden.
Die ganz überwiegende Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden und mehr. Wir vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, treffen weitreichende Entscheidungen für unser Land und stehen in einem ständigen öffentlichen und fachlichen Austausch. Um diese Aufgabe auf hohem Niveau wahrzunehmen, braucht es qualifizierte Persönlichkeiten aus allen Teilen der Gesellschaft – nicht nur aus finanzstarken Berufen oder mit eigenen Rücklagen. Ohne eine angemessene Bezahlung würde der Deutsche Bundestag immer mehr zu einem reinen „Beamtenparlament“, da Angehörige der freien Berufe, Handwerksmeister, leitende Angestellte und Vertreter von wirtschaftlichen Verbänden ohne entsprechende Bezüge nicht mehr bereit wären, ihren Beruf „an den Nagel zu hängen“ um für vier Jahre in den Bundestag zu ziehen. Eine angemessene Vergütung ist zudem ein Schutz vor finanzieller Abhängigkeit und damit ein Beitrag zur politischen Unabhängigkeit.
Die Diäten orientieren sich an der Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht und der von kommunalen Wahlbeamten. Auch das halte ich für angemessen und vor allem sachgerecht. Bundestagsabgeordnete sind wie Bundesrichter weisungsfrei und treffen Entscheidungen mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen Hintergründe und Verfahrensweise der Festlegung der Diäten erläutern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frieser MdB