Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.12.2022 von Hakan Demir SPD
Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Antwort 24.05.2023 von Ralf Stegner SPD
In der konkreten Situation lag der Fokus jedoch insbesondere darauf, dass schnell gehandelt werden musste. Das hat dazu geführt das in Teilen die "Gießkanne" in Kauf genommen werden musste. Differenzierung kostet Aufwand und Zeit, die in der damaligen Lage knapp war.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN