Frage von Ruth D. • 18.10.2024

Antwort ausstehend von Roderich Kiesewetter CDU
Die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD lehne ich ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
Die beste Sicherheitsgarantie für die Ukraine bleibt eine NATO-Mitgliedschaft, um Russland von weiteren Angriffen abzuschrecken.
Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten, sie dürfen allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen – nach und nach eingeebnet werden.