
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.
Die Freiheit zur Nicht-Impfung des Einzelnen beschränkt mittlerweile massiv individuelle & kollektive Freiheiten der Vielen. Dies ist ein Grund, weshalb ich mich für eine allgemeine Impflicht ausspreche.
auch Genesene sind leider nicht ausreichend vor einer Neuansteckung geschützt. Wir müssen vorausschauend handeln und verhindern, dass wir immer wieder in eine neue Welle rutschen
wir müssen vorausschauend handeln und verhindern, dass wir immer wieder in eine neue Welle rutschen - zum Schutz unserer Gesundheit und Freiheit. Dafür brauchen wir nach wie vor eine hohe Impfquote.