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Eine Beitragspflicht in die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitgeber schon seit einiger Zeit. Seit 2004 muss nun auch der volle Beitragssatz gezahlt werden.

Es ist abzuwarten, ob die jetzige Bundesregierung ihrem Versprechen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge nachkommt. Bislang ist nicht viel passiert.

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen die betriebliche Rente zu stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.

Wir streben eine befristete Verlängerung der Kinderkrankengeld-Regelung in § 45 Abs. 2a SGB V über den 19. März hinaus an.

Von Anfang an wurde nie eine einzige Maßnahme als die alleinige Lösung gesehen, um gegen die Coronapandemie vorzugehen.