
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.
Ich hätte eine allgemeine Impfpflicht ab 18 für den zielführendsten Weg gehalten, um einer erneuten schweren Welle im Herbst und Winter zuvorzukommen.
Direkt zu Beginn des russischen Angriffskriegs hat Deutschland zu harten Sanktionen gegriffen.
Dies ist aus unserer Sicht jedoch kein zielführender Schritt. Bereits vor dem Beginn des Krieges wurden Oppositionelle und Kritiker von Putins repressivem Regime unterdrückt und verfolgt.
Viele Menschen in Russland lehnen diesen Krieg ab, wenn auch lange nicht alle.
Es bedarf klarer Signale an die russische Bevölkerung, dass der Angriffskrieg Konsequenzen hat – auch für sie persönlich. Daher muss die Vergabe von Urlaubsvisa für russische Staatsbürger gestoppt werden.