Frage von Bernd T. • 05.09.2022

Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Im Fernverkehr besteht für die Fahrgäste eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Eine gesetzliche Regelung für das Auswechseln der FFP2-Maske nach einer gewissen Zeit besteht nicht.
Sobald Sie im Jahr 2022 beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da Sie im September jedoch in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wird die Auszahlung über die Einkommensteuererklärung abgewickelt und nicht direkt über einen Arbeitgeber.
Nach berechtigter Kritik wurde hier schnellstmöglich nachgebessert: Auch die Leistung für das dritte Kind wurde erhöht.