Antwort 06.10.2022 von Axel Echeverria SPD
Eine punktuelle Verschwendung von GEZ-Gebühren stellt meines Erachtens nach nicht die allgemeine Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage.
Eine punktuelle Verschwendung von GEZ-Gebühren stellt meines Erachtens nach nicht die allgemeine Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage.
Grundsätzlich setzt die Bundesregierung bei Waffenlieferungen auf gemeinsame Entscheidungsfindungen mit unseren Partnerländern in der Europäischen Union (EU) und NATO
Menschen, die zB keinen Fluchtgrund mehr haben, müssen selbstverständlich zurück in ihr Land kehren