Frage von Erhard J. • 19.10.2022

Antwort ausstehend von Marco Wanderwitz CDU
So kam die Entscheidung zustande, dass man sieben Gramm Eigenbesitz erlauben müsse.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Eine grundsätzliche Veränderung im Verhältnis zwischen schon seit langen legalen Drogen wie Tabak oder Alkohol zu Cannabis bzw. von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu Cannabis ist nicht Zielsetzung bei der eingeschränkten Cannabis-Legalisierung
Vorschlag Kommission: Grundkontingent von 80 % würde sich aus der Abschlagszahlung aus September 2022 berechnen.