Frage von Thomas H. • 27.11.2022

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
In der konkreten Situation lag der Fokus jedoch insbesondere darauf, dass schnell gehandelt werden musste. Das hat dazu geführt das in Teilen die "Gießkanne" in Kauf genommen werden musste. Differenzierung kostet Aufwand und Zeit, die in der damaligen Lage knapp war.