
Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
Eine Nachschärfung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell noch aktiv erarbeitet.
die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Obwohl wir Abgeordnete die gesamte Bevölkerung vertreten sollen, wird die Vielfalt unserer Gesellschaft leider nicht im Parlament abgedeckt.
Für das Problem der Nachtspeichertarife hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung erarbeitet, die auf eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit ausgerichtet ist.
Sehr geehrte Frau S.,