Klar ist aber auch: Eine Wildtierart, die nicht mehr eines strengen Schutzes bedarf, muss in unserer Kulturlandschaft einem Management zugeführt werden, welches auch Entnahmen vorsieht. Ziel des Jagdrechts ist der Erhalt eines gesunden und artenreichen Wildbestandes, was ohne eine Bejagung aus dem Gleichgewicht gerät.
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