
Dass EU-Staaten anders als Drittstaaten behandelt werden, ist vertraglich geregelt und damit nicht vergleichbar.
Dass EU-Staaten anders als Drittstaaten behandelt werden, ist vertraglich geregelt und damit nicht vergleichbar.
Unser Ziel bleibt eine gerechte und konkurrenzfähige Besoldung, die selbstverständlich den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine Regelung ein, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird