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Sie haben vollkommen Recht: wir benötigen Demokratie und Freiheit, und das muss verteidigt werden. Daher hat der Deutsche Bundestag im letzten Jahr beschlossen, über das sog. Sondervermögen Bundeswehr zusätzlich 100 Milliarden Euro in die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu investieren
Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Als Liberale setzen wir uns stets für die Pressefreiheit ein.
Mehrstaatigkeit gilt künftig unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt
An diesem Vorhaben halten wir weiterhin fest. Wann genau die Umsetzung schließlich erfolgen wird, lässt sich allerdings noch nicht sagen.