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zu einer nachhaltigen Entlastung der Pflege planen wir eine Reihe von Maßnahmen: Mit dem aktuell in der Gesetzgebung befindlichen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verbessern wir sowohl die Leistungen in der ambulanten als auch in der stationären Pflege.
Einige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind im vorliegenden Entwurf der Regierung jedoch schon vorgesehen.
Offenbar fehlt ihr nach nicht einmal zwei Jahren bereits die Kraft für wirkliche Reformen.
Arbeitsbedingungen in der Pflege, Leistungen der Pflegeversicherung und Entlastungen für pflegende Angehörige müssen weiter verbessert werden.