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die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Angehörigenentlastungsgesetz ist bereits jetzt gewährleistet. Beamte können – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – an den Kosten zur Pflege ihrer Eltern beteiligt werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.
Für uns als SPD ist und bleibt die Bürgerversicherung aber ein wichtiges Ziel, auf das wir weiter hinarbeiten, auch wenn es in dieser Legislaturperiode nicht auf der Agenda steht
In Anbetracht der heutigen Globalisierung verflechten sich oft die Probleme und Herausforderungen der Menschen innerhalb Deutschlands eng mit denen der Menschen außerhalb unseres Staates.
Wir sind der Meinung, dass finanziell geförderte Ausreisen nicht funktionieren.
Die Vergabe der Staatsangehörigkeit und die entsprechenden Modalitäten werden von jedem Staat individuell geregelt, einschließlich der Frage, ob ein sogenannter "Doppelpass" möglich ist.