Frage von Stefan H. • 01.06.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Der Begleitname wird nicht Teil des Ehenamens und daher auch nicht den Kindern weitergegeben
Die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen sind meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Recht.
Als politische Partei ist es unsere Aufgabe, Lösungen für die aktuellen und dringenden Probleme unserer Zeit anzubieten und auszuarbeiten.