
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Wie ich schon an anderer Stelle geantwortet habe arbeitet die Bundesregierung daran, dass das möglichst bald geschieht.
Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Sofern ein geeigneter Nachweis erbracht werden kann, dass die Bestellung des Energieträgers im Erstattungszeitraum liegt (zum Beispiel Ausweisung des Bestelldatums auf der Rechnung) und die Lieferung des Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, können auch diese Rechnungen berücksichtigt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Frage direkt an das Büro meines Kollegen Herrn Staatssekretär Saathoff bzw. an den Bürgerservice im BMI
Die Covid-19-Pandemie hat sehr deutlich gemacht, dass Viren nicht an Grenzen halt machen und wie wichtig es ist, grenzüberschreitenden Gesundheitsrisiken gemeinsam und global zu begegnen.