Antwort 22.03.2024 von Volker Wissing parteilos
Sie wird kaum, eher keinen Nutzen haben.
Sie wird kaum, eher keinen Nutzen haben.
Somit berührt die Änderung des Klimaschutzgesetzes in keiner Weise das Niveau unserer Klimaschutzbemühungen.
vielen Dank für Ihre Frage. In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen und die erste Abschlagzahlung soll im September erfolgen.

Ausnahmen Sprachnachweis Deutsch A1
Für mich kommt eine Zusammenarbeit mit dieser Partei schon aufgrund des eigenen Erlebens ihrer Protagonisten im Bundestag nicht in Frage.