Frage von Thomas E. • 13.01.2025

Antwort ausstehend von Manuel Höferlin FDP
Ich verstehe Ihren Unmut darüber, dass Sie nicht eingebunden wurden. Wir sind eine junge Partei, die auf viel Interesse stößt. Unsere Strukturen sind allerdings noch im Aufbau befindlich und wir haben parallel einen Wahlkampf zu führen.
Die MPU wird rechtlich als Werkvertrag zwischen Kund*innen und Begutachtungsstelle behandelt. Dies bedeutet, dass die üblichen gesetzlichen Mängelrechte gelten, aber keine speziellen Informationspflichten bestehen. Dass Kläger*innen die Beweislast bei der Anfechtung eines MPU-Gutachtens tragen ist ein allgemeines Prinzip im deutschen Recht und nicht spezifisch für die MPU.