Frage von Stefan L. • 05.09.2023

Antwort von Beatrix von Storch AfD • 19.09.2023
Wirtschaftsinteressen müssen gegen Gesundheitsinteressen abgewogen werden.
Wirtschaftsinteressen müssen gegen Gesundheitsinteressen abgewogen werden.
Den besonderen Belangen schwerbehinderter Menschen wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass die möglichen Abschläge auf die Rente bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auf max. 10,8 Prozent begrenzt sind.
Ich halte dies für ein völlig falsches Signal an alle Freiwilligendienste. Wir brauchen eine Stärkung und kein Kaputtsparen.
Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten.