Antwort 22.02.2024 von Dirk Heidenblut SPD
ja, das Gesetz beinhaltet Regelungen zur Amnestie, die nach dem Inkrafttreten dann auch anzuwenden sind.
ja, das Gesetz beinhaltet Regelungen zur Amnestie, die nach dem Inkrafttreten dann auch anzuwenden sind.
an den Empfehlungen und Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) orientiert
Auf diese Weise ließe sich ggf. herausfinden,ob die Verfahren systematisch verzögert werden.
Wenn für ein Jahr die Regelbedarfe nicht auf gesetzlicher Grundlage neu zu ermitteln sind, müssen sie fortgeschrieben werden.
Die Regelbedarfe werden in einem transparenten Verfahren ermittelt. Eine Absenkung unter das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Wir fordern die Umsetzung des Art. 16a GG.