Frage von Werner R. • 19.03.2024

Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung habe
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung habe
Bereits im Bundestagswahlkampf 2021 forderte die SPD die Einführung eines solidarischen Rentensystems.
Am 16.01.2024 haben wir ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht.
Den Artikel möchte ich nicht kommentieren. Und ich bleibe auch bei meiner Antwort.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an dem Gesetz und die zuständigen Bundesministerien sind im engen Austausch.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.